Die Stadt Konstanz will keinen Zugang in den Park ermöglichen!
Stadtverwaltung will sparen, Öffentlichkeit soll draußen bleiben
Auf den öffentlichen Zugang soll ausgerechnet aus Baumschutzgründen verzichtet werden. Der Ausschuss soll beschließen:
„Der Technische und Umweltausschuss und der Haupt-, Finanz- und Klimaausschuss beschließen, aufgrund der angespannten Haushaltslage und der baulichen Rahmenbedingungen die Herstellung des öffentlichen Weges durch den privaten Büdingen-Park zu verzichten.“
(aus der Beschlussvorlage für die Sitzung am 9. Januar 2025)
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Wolfgang Treß vom Amt für Stadtplanung und Umwelt zeichnet verantwortlich für die Sitzungsvorlage für den Technischen und Umweltausschuss am 9. Januar, in der es um den Öffentlichen Weg im Park gehen wird.
Aus seiner Sicht ist der massive Metall-Zaun, der nach unserer Einschätzung widerrechtlich gebaut wurde, kein Problem, auch nicht für die Bäume die davon nun geschädigt wurden und werden.
Anders beim Öffentlichen Weg, der seit Jahrzehnten festgeschrieben ist und der Bevölkerung immer wieder in Aussicht gestellt worden war:
Die Sitzungsvorlage stellt nun die für Stadt und Hans Jörg Buff sehr bequeme Forderung in den Raum, auf den öffentlichen Zugang müsse ausgerechnet aus Baumschutzgründen verzichtet werden.
Das ist schwer zu glauben!
Hier wird mit falschen Tatsachen argumentiert: "Ein fachgerechter Wegebau gefährdet auf beinahe der gesamten Strecke die Bestandsbäume. Darunter auch ein Naturdenkmal (Blutbuche)“. Ohne die Ost-West-Querung, die wegen des entfallenen Pavillons schon lange nicht mehr geplant ist, führt jedoch gar kein Weg an der geschützten Blutbuche vorbei.
Der Baumschutz spricht angeblich dagegen:
"Der Weg durch das Büdingen Areal darf aufgrund des Baum- und Wurzelschutzes nicht befestigt hergestellt werden. Mehr als die Hälfte des möglichen Wegeverlaufes liegt innerhalb des geschützten, wertvollen Baumbestandes. Aufgrund der dort vorliegenden Bodenverhältnisse liegt der durchwurzelbare Bodenhorizont für die Versorgungswurzeln zwischen 30 - 50 cm. Darunter befindet sich die Seetonschicht, welche von den Wurzeln nicht erschlossen werden kann. Auch Herz- und Tiefwurzler, wie z.B. Buchen und Eichen, können mit ihren Versorgungswurzeln nur diesen Horizont erschließen. Durch Abgrabungen oder Auffüllungen bei einem Wegebau werden die Bäume nachhaltig geschädigt. Daher ist zum Schutz der Bäume auf Bodeneingriffe zu verzichten. Eine Beleuchtung des Weges ist ausgeschlossen. […]"
Stichwort Verkehrssicherungspflicht: Dieser will man sich entziehen, scheint es. Dazu steht im Dokument:
"Die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Weg ist durch die Stadt Konstanz zu erbringen. Dies betrifft die Wegesicherheit. Inwieweit hiervon auch die Verkehrssicherung der wegebegleitenden Parkbäume betroffen ist, wird aktuell vom JUS geprüft."
HJ Buff schreibt der Stadt Anfang Dezember:
"Die Stadt kann einen Weg erstellen, wenn sie dies für nötig hält. Wir machen die Stadt aber auf Folgendes aufmerksam:
• Es besteht ein Wegerecht und kein Aufenthaltsrecht.
• Die Stadt muss für die Gestehungskosten und den Unterhalt aufkommen und hat die gleichen Voraussetzungen bezüglich der Baumschutzordnung einzuhalten.
• Die Stadt hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrssicherheit auf dem Weg gewährleistet ist.
• Die Stadt ist dafür verantwortlich, dass nur der Weg benutzt wird und niemand sich im Park aufhält.
• Die Stadt errichtet einen Zaun an den Weg angrenzend, damit keine Personen sich im Park aufhalten können und oder sich dem Hotel nähern. Die Sicherheit unserer Gäste hat oberste Priorität.
• Der Weg darf aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht beleuchtet werden.
Die Sea Palace AG wird aus Verkehrssicherheitsgründen und wegen des Baumschutzes keine Wege anlegen.
Der Park wird naturbelassen."
Kosten für den Weg : Diese soll die Stadt bezahlen. Warum eigentlich?
"Die Kosten für die Herstellung eines einfachen Schotterrasenwegs von der Seestraße zur Mainaustraße belaufen sich auf ca. 80.000 €. Kostenträger ist die Stadt Konstanz. Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Stadt Konstanz.Die Pflegearbeiten für den Weg und die angrenzenden Rasenflächen werden mit jährlich ca. 10.000 € kalkuliert. Die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit der Bäume entlang des Weges ist zu klären und ist in den zuvor genannten Kosten nicht enthalten. Für einen einfachen Stabgitterzaun mit 2,00 m Höhe müssen Kosten von ca. 38.000 € veranschlagt werden. Die Haushausmittel müssten über die Änderungsliste zum DHH 25/26 bereitgestellt werden."
Die Stadt hat den Park nie haben wollen. Auch eine geringe Summe für die Anlegung des Öffentlichen Weges scheint ihr momentan zu viel. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass von der Politik für den Büdingen-Park, auch im Interesse des Allgemeinwohls, immer ein Hotel mit einem Öffentlichen Zugang und keine Wohnbebauung vorgesehen war, ist dieses Zurückweichen vor den protektionistischen Interessen des Großhotelbesitzers Buff eine Schande für diese Stadt! Er hat den Park allein für seine betuchtenGäste, und niemand darf auch nur in deren Nähe kommen. In Konstanz gibt es nirgends einen hohen Zaun wie diesen, weder an der Spielbank, noch am Fünf-Sterne-Hiotel RIVA. Wie kann die Stadt eine solche Entwicklung zulassen, ja sogar noch unterstützen?
Fehlt nur noch, dass das Hotel in nicht ferner Zukunft in Luxus-Wohnungen umgewandelt wird, was natürlich noch mehr Rendite verspräche! Vor dieser Entwicklung warnen wir seit Jahren. Sie ist nach wie vor nicht unwahrscheinlich.
Die Sitzungsunterlagen hat die Stadt hier bereitgestellt (Stand: Dezember 2024)
Google Maps: Aktuelles Luftbild hier.
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