Einspruchs-Frist verlängert bis zum 25. September
Der OB teilt uns auf Nachfrage mit:
Rund vier Wochen länger als geplant läuft die Frist für Einwendungen gegen die neuen Pläne um das Buff'sche Gesundheitshotel – für einen einzelnen Anwohner aus der Schweiz. Dieser hatte die Unterlagen durch die Stadt erst am 25. August erhalten.
Den erneuten Brief, den der Verein über seine Anwälte dem Amt für Stadtplanung und Umwelt Anfang September geschickt hat, können Sie hier nachlesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zunächst weisen wir darauf hin, dass unser Antrag auf Information nach § 24 UmwVfG vom 2.6.2020 von Ihnen bisher nicht beschieden wurde. Weder haben wir die Informationen erhalten, die wie erbeten haben, noch wurde der Antrag abgelehnt. (…)
1. Baustelleneinrichtung
Nunmehr wird erstmalig ein Baustellenplan vorgelegt. Auffällig ist auf diesem Plan zunächst die Größe des Lagerplatzes. Angesichts der geplanten Größe ist davon auszugehen, dass relativ wenig Baumaterialien auf dem Grundstück gelagert werden. Dies erhöht den An- und Abfahrtsverkehr und damit das Risiko einer weiteren Verdichtung des Bodens.
2. Baumschutzmaßnahmen
Die Baumschutzmaßnahmen, die vorgesehen sind, entsprechen den gesetzlichen Mindestanforderungen, sind jedoch nicht für alle Bäume auf dem Grundstück ausreichend. Für den Baumschutz des Mammutbaumes wird von der Erstellung eines Wurzelvorhangs gesprochen. Der notwendige Abstand zum Baum (4xStammumfang in 1m Höhe) ist jedoch mit dem geplanten Mindestabstand von 2,5m nicht im Ansatz als realistisch angegeben. Der notwendige Abstand sollte durch Sondierungsgrabungen, ausgeführt von einem unabhängigen Baumpfleger, durchgeführt werden. Die Arbeiten sollten weiterhin durch einen unabhängigen Baumkontrolleur begleitet werden. Das Ergebnis sollte dokumentiert werden, um bei späteren Schäden an den Bäumen die entsprechenden Maßnahmen sinnvoll umzusetzen. Bei der jetzigen Planung besteht das Risiko, dass der Mammutbaum die Bauarbeiten nicht überlebt. Dieses Risiko entsteht vor allem durch die Überdeckung der Baumwurzeln des Mammutbaumes um 60cm. Bei dieser Überdeckung wirkt eine Last von nahezu einer Tonne/m² auf das Wurzelsystem. Dadurch kommt es zu erheblicher Reduzierung des Sauerstoffhaushalts, der in erster Linie die Mikroorganismen am Leben erhält. Diese sind jedoch für den Baum, in der Symbiose zur Wasser- und Nährstoffaufnahme, lebensnotwendig.
Durch den Bau der Tiefgarage wird es zwangsläufig zu einer Absenkung des Grundwassers kommen. Da das Gelände darüber hinaus auch zum See abfällt und so Grundwasserströme Richtung See bestehen, wird die Grundwasserabsenkung möglicherweise dauerhaft die Bewässerungsverhältnisse in dem Areal verändern mit der Folge, dass die Naturdenkmäler nicht mehr ausreichend bewässert werden. Zu dieser Problematik wird weder in der Planung, noch in dem Baumschutzgutachten Stellung genommen. Unter diesen Umständen ist eine exakte Planung Bewässerung der Bäume bei der zu erwartenden Grundwasserabsenkung auszuarbeiten. Dazu finden sich in den neuen Planungen keine Aussagen. Wir fordern Sie daher auf, folgende Frage zu klären:
In welchen Bereichen wird das Grundwasser abgesenkt werden und wie tief, und wie werden die angrenzenden Bäume gegen Austrocknung geschützt?
Wir halten es weiterhin für problematisch, dass mit dem Baumschutz ausgerechnet derjenige beauftragt ist, der auch für die Fällungen der Bäume zuständig ist. Angesichts der sensiblen Umwelt des Areals verlangen wir, dass eine unabhängige und regelmäßige Kontrolle der Baumschutzmaßnahmen und des Zustands insbesondere der Naturdenkmäler ermöglicht wird, damit gegebenenfalls Schutzmaßnahmen schnell getroffen werden können.
2. Faunistisches Gutachten
Des Weiteren wird nun ein faunistischen Gutachten vorgelegt. Es handelt sich offenbar um eine Fortschreibung eines hier nicht vorliegenden Gutachtens aus dem Jahr 2006. (…) Allerdings ist zu fordern, dass die in dem Gutachten genannten Maßnahmen auch umgesetzt werden. Hierzu ist aus der Planung nichts zu erkennen. Wir erwarten daher von der Stadt, dass die entsprechenden Maßnahmen des Artenschutzes als Auflage zur Baugenehmigung gemacht werden.
3. Noch offene Fragen:
Im Hinblick auf unsere Stellungnahme vom 2.6.2020 fordern wir Sie weiterhin auf, folgende Fragen zu beantworten, die nach wie vor auch durch die neue Planung nicht beantwortet sind:
1. Vorlage des Artenschutzgutachtens von 2006 und Darlegung der Auflagen zur Umsetzung des Artenschutzes auf dem Areal.
2. Vorlage der Protokolle und Vorlagen des Gestaltungsbeirates im Zusammenhang mit dem Büdingen Areal und dem gemachten Vorhaben.
3. Angabe der Zahl der bei „Baumpflege-Arbeiten“ bis dato von der Fa. Matscher gefällten Bäume und Vorlage der umweltschutzrechtlichen Genehmigung.
4. In welchem Umfang und mit welchen Sorten und Stammumfängen plant die Stadt Konstanz Nachpflanzungen für die infolge genannten Vorhabens gefällten Bäume? Wo sollen diese Nachpflanzungen wann erfolgen?
5. Wie viele der ehemals über 400 Bäume stehen derzeit noch auf dem Büdingen-Gelände, wie viele werden es voraussichtlich sein, wenn das unter 1.) genannte Bauvorhaben abgeschlossen ist?