FDP-Fraktion will den Öffentlichen Weg nicht und reicht entsprechenden Antrag für die TUA-Sitzung ein.

Antrag der FDP-Fraktion für die TUA-Sitzung am 10. Juli

Beschlussvorschlag

Wortlaut des Änderungsantrages der FDP-Fraktion::

"Der TUA beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer des Flurstückes 1792/2 (Büdingen-Areal) über den Verkauf des im Grundbuch eingetragenen Wegerechtes/Gehrechtes zu verhandeln mit dem Ziel, dieses zu einem angemessenen Preis an ihn zu verkaufen.

Begründung:

Würde die Stadt das Wegerecht tatsächlich nutzen, entstünden laut Vorlage der Verwaltung Baukosten in Höhe von 80000 Euro sowie jährliche Unterhaltskosten in Höhe von 10000 Euro.
Der Eigentümer hat angekündigt, dass er im Falle einer Realisierung des Weges von seinem Recht Gebrauch machen würde, den Weg in der ihm maximal möglichen Form einzuzäunen. Da Breite und Belag des Weges auch noch völlig ungeklärt ist, steht zu befürchten, dass der Weg ein enger Fußpfad würde, dessen Nutzung zeitlich dazu noch eingeschränkt wäre, auf dem Verweilen nicht erlaubt und der für Menschen mit Geh-Beeinträchtigungen gar nicht nutzbar wäre.
Bei Beeinträchtigungen , die der Eigentümer durch Nutzer des Weges erfährt (Müll, Lärm), müsste die Stadt zudem jeweils geeignete Maßnahmen ergreifen, die weitere Kosten verursachen könnten.
Da darüber hinaus in ca. 50 m Entfernung vom geplanten Weg eine sehr gute Querungsmöglichkeit zur Mainaustrasse besteht, sehen wir bei Realisierung des Weges keinen wirklichen Nutzen für die Stadtgesellschaft, aber eine Menge Konfliktpotential sowie nicht unerhebliche Kosten.
Dagegen könnte mit dem Verkaufserlös ein dauerhafter Nutzen für die Stadtgesellschaft gestiftet werden. Hier  schlagen wir vor, den Verkaufserlös zweckgebunden zu verwenden und damit eine kleine Bühne anzuschaffen, die entweder auf Klein Venedig oder im Bodenseestadion aufgestellt werden könnte und vor allem der freien Kulturszene einen Ort bieten würde, um kleinere Veranstaltungen durchzuführen.
Die FDP-Fraktion"

Unsere Meinung zu diesem Antrag:

Liebe FDP-Fraktion, das ist ein genialer Coup nach dem Motto:  Wir können uns zwar auch eine kleine Bühne für die Freie Kultur nicht leisten, aber wenn wir auf den Weg im Büdingen-Park verzichten, zack, dann doch! Öffentlicher Weg für Baum-Liebhaber und solche, die seit Jahrzehnten darauf warten, den Park zu betreten: Nee, ist nicht.

Freie Kultur, immer schon ein FDP-Thema: Machen wir jetzt doch mal was, Kriegen wir 'rein durch einen Weg, der die Stadt was kostet und nix einbringt!

Wenn der Gemeinderat glaubt, dieses Geld jetzt nicht ausgeben zu können, sollte er die Einlösung des Versprechens (eines öffentlichen Weges) nicht leichtfertig verspielen und diesen zu einem Schnäppchenpreis dem skrupellos agierenden Investor In den Rachen werfen!

Die Verwaltung muss sich vielmehr fragen lassen, warum sie es versäumt hat, die vielen Überschreitungen im Baurecht HJ Buff gegenüber nicht beispielsweise von der  Anlage des öffentlichen Wegs, der seit Jahrzehnten so vorgesehen war (!), auf seine Kosten, zu erlauben.

Wir sehen den von der FDP im letzten Abschnitt angesprochenen Nutzen für die Stadtgesellschaft vor allem darin, das Baurecht im Falle Büdingen konsequent umzusetzen. Das heißt: Der Zaun muss weg, er widerspricht der Satzung der Stadt (dem Bebauungsplan) – und der Öffentliche Weg muss her, weil er set Jahrzehnten Bestandteil der Planung war, durch das Grundbuch gesichert ist.

Und, nicht zuletzt, ohne das Recht der Öffentlichkeit, den Park eines Tages betreten zu dürfen hätte die Stadt schon vor Jahrzehnten von der Festschreibung des Bebauungsplans auf ein Hotel mit einem teilöffentlichen Nutzen abgesehen, um diversen Plänen einer sehr lukrativen Bebauung des Parks mit Wohnungen nachzugegeben.

Doch wen wunderts: Jahre und Jahrzehnte, die mittlerweile verstrichen sind, gehen in der städtischen Planung eben über den zeitlichen Horizont der Verwaltungsbediensteten und der meisten Gemeinderatsvertreter hinaus!

Harald Borges hat den FDP-Antrag in einem lesenswerten Seemoz-Beitrag kommentiert.

Freiflächenplanung im "Neuantrag" von 2022.