Gemeinderat lehnt ab: Linke Liste forderte die Stadt auf, ihre Anwaltskosten selbst zu übernehmen

Politische Forderung: Büdingen-KlägerInnen nicht finanziell abstrafen!

Die dreiköpfige Fraktion der Linken Liste legt einen Beschlussantrag vor, wonach die Stadt Konstanz doch bitte ein politisches Signal setzen solle und die Kosten ihrer Anwälte selbst bezahlen solle:

"Schuld an den deftigen Gerichtsforderungen ist vor allem die Stadtverwaltung, die sich dem Buffschen Widerspruch willig angeschlossen hatte: Obschon das Rathaus ein eigenes Justiziariat unterhält, heuerte man einen Anwalt an, was die Prozesskosten gewaltig aufblähte. Zusätzlich nach oben trieb die Stadt die Gerichtsrechnung durch eine hoch angesetzte Streitwertforderung."

Antrag

"Die Stadt Konstanz verzichtet auf die Vollstreckung von Anwaltsgebühren i.H.v. 529,18 € pro Kläger gegen die 14 Klägerinnen und Kläger in dem Verfahren 5 S 583/19."

Gründe

"Mit Beschluss vom 23.7.2019 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg aufgehoben, mit der ein Baustopp über das Areal Büdingen verhängt wurde. Die Klägerinnen und Kläger des Verfahrens wehren sich mit ihren Anträgen gegen das überdimensionierte und baurechtswidrige Vorhaben des Investors Buff, das einen schützenswerten Park zerstört und durch ein Luxushotel für die Oberschicht ersetzt. Der Bebauungsplan, der für dieses Areal gilt, sieht großzügige Freiflächen für die Nutzung der Allgemeinheit und eine deutlich kleinere Bebauung vor.

(…)

Die Klägerinnen und Kläger dieses Verfahrens unterlagen nicht etwa, weil die Stadt Konstanz eine rechtmäßige Baugenehmigung erteilt hat, sondern vielmehr, weil die zahlreichen Fehler der Baugenehmigung insbesondere in Bezug auf das Maß der Bebauung aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht durch die Nachbarinnen und Nachbarn geltend gemacht werden können.  Die Baugenehmigung ist rechtswidrig, aber niemand kann es rügen – nur die Stadt selbst kann hieraus Konsequenzen ziehen. Das unterlässt sie noch immer. Es sei noch mal betont: Die Klägerinnen und Kläger unterlagen nicht, weil sie rechtsmissbräuchlich geklagt haben, sondern weil das deutsche Baurecht ihnen keine Rechtsschutzposition gewährt."

Lesen Sie den gesamten Antrag auf seemoz

Nachtrag: Mit nur 10 Ja-Stimmen, hauptsächlich aus den Reihen der Freien Grünen und der Linken Liste, aber 19 NEIN-Stimmen, wurde dieser begrüßenswerte Antrag abgelehnt!

Sehen Sie dazu den Podcast der Stadt.