Mannheimer Gericht sieht keine Nachbarschaftsrechte in der Baugenehmigung verletzt
29.7.2019Pläne zur BebauungInvestor Buff und die Stadt Konstanz bekommen überraschend in Mannheim Recht. Es sieht so aus, als könnten die Lebenstraumpläne des Investors nun umgesetzt werden. Wir sind uns da nicht sicher…
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt der Beschwerde der Stadt und von Bauherr Buff mit Urteil vom 23.7. Recht und hebt den Baustopp und den Freiburger Entscheid vom Februar auf.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 23.7. dem Widerspruch der Stadt und des Investors stattgegeben und damit den Freiburger Entscheid aufgehoben.
Das Gericht interpretiert den Bebauungsplan von 1987 dahingehend, dass die Überschreitungen der Baumassen keine nachbarschützende Wirkung entfalten und somit alle Einsprüche der Anwohner gegenstandslos seien.
Somit kann HJ Buff im Herbst vermutlich fast so bauen, wie er möchte! Einzig die nicht unwesentlichen Punkte Außenbad und Standort/Größe des Pavillons sind noch offen und, nach noch zu ergehendem Bescheid, noch anfechtbar.Das Urteil selbst muss man dahingehend interpretieren, dass laut Urteil überhaupt kein Klagerecht gegen eine massive Überschreitung der Baumassen für die Anwohner besteht, sofern der Schutz der Nachbarschaft nicht explizit im Bebauungsplan vorgesehen ist. Das ist mehr als erstaunlich! Der V. Senat des VGH Mannheim hat in der Begründung auch Fakten aus dem rechtsgültigen BebauungsPLAN von 1987 und solchen aus der BauGENEHMIGUNG von 2018 offenkundig verwechselt. Auch dies ist sehr verwunderlich und einer gründlichen Rechtsprechung nicht zu erwarten.Die nächsthöhere und zugleich höchste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
