Nun muss die Stadt Auskunft erteilen

Nachfrage an die Stadt Konstanz:

Liegt eine  Baufreigabe nun vor, obwohl die Einspruchsfrist für die neu vorgelegten Pläne erst vergangenen Freitag abgelaufen ist?

Bagger im Park. Aus unserer Sicht: Ohne Baugnehmigung!


Durch den erneuten Bauantrag, den HJ Buff im Sommer gestellt hatte, ist die alte Baugenehmigung nicht mehr gültig. Auch der halbe Baufreigabeschein, der an der Parkeinfahrt hängt, ist somit hinfällig.

Die nun begonnen Erdarbeiten können auch vor dem Hintergrund nicht erfüllter bzw. erklärter natuschutzrechtlicher Auflagen und des kompletten Fehlens baumschützender Maßnahmen aus unserer Sicht nicht rechtskonform sein und müssen sofort eingestellt werden!

Die Stadtverwaltung mit ihrem Chef Uli Burchardt hatte vor der ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl kein Interesse daran, diese Unterlagen und Auflagen vorher öffentlich zu machen.

Wir haben die Fragen an seine Verwaltung in einem früheren Beitrag hier veröffentlicht, und warten bis heute dringend auf Antworten.

Heute erhöhen wir den Druck: Die Stadt muss auf Ersuchen des beauftragten Rechtsbeistands umgehend mitteilen, auf welch fraglichen Rechtsgrundlage mit den Bauarbeiten begonnen wurde.