Stadtverwaltung reagiert nicht auf Verstöße gegen Auflagen und beantwortet auch den Gemeinderäten keine Nachfragen dazu

Die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung, insbesondere zum Baumschutz, werden missachtet

Die Stadt Konstanz, namentlich das Amt für Stadtplanung und Umwelt, namentlich sein Vertreter Martin Wichmann, müssten die Einhaltung der Auflagen, insbesondere zum Baumschutz, überwachen und Verstöße anmahnen und sanktionieren.

Tut sie aber nicht!

Stattdessen wird auf die Zuständigkeit des Landratsamts verwiesen:

"Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. die Zuständigkeit in Sachen Baumschutz aufgrund .naturschutzrechtlicher Belange ausnahmslos in denZuständigkeitsbereich des Landratsamtes Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, fällt."

Das Landratsamt verweist in einer Stellungnahme genau an die Stadt:

"Sie hatten angegeben, dass die Untere Naturschutzbehörde seit 01.04.2021 für den Baumschutz zuständig sei.
Wir gehen davon aus, dass hierbei die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 S.1 Nr. 2 BNatSchG gemeint sind, wonach Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen, soweit nicht die Voraussetzungen des § 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG (Legalausnahmen) erfüllt sind. Auch hierbei handelt es sich um artenschutzrechtliche Bestimmungen, welche insbesondere Vögel und Fledermäuse während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit schützen. Allerdings ist für die Umsetzung der Bauschutzsatzung auch während dieser Zeit die Stadt Konstanz zuständig.
Demzufolge sind seitens der Unteren Naturschutzbehörde aktuell auf dem Büdingen-Areal keine Maßnahmen zum Schutz streng geschützter Arten zu veranlassen; die Zuständigkeit für den Baumschutz liegt bei der Stadt Konstanz."

Eine Nachfrage vom 27. April des Konstanzer Gemeinderats Simon Pschorr, selbst Jurist, blieb bis heute unbeantwortet. Sie wurde "vergessen", wie sich in der gestrigen Gemeinderatssitzung herausgestellt hatte.

Dies waren seine Fragen im Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute den Büdingen-Park aufgesucht, um mich von den Fortschritten im Bau des Hotel-Krankenhauses zu überzeugen und einen Blick auf den Baumschutz zu werfen. Das Bild, das sich mir bot, ist erschreckend. Vor diesem Hintergrund stellen sich mir einige Fragen, um deren Antwort ich mich großer Vordringlichkeit bitte, nachdem hier unumkehrbare Schäden angerichtet werden.

1.: Ich bitte darum, mitzuteilen, ob und wann welche Baufreigaben erteilt worden sind. Im März 2021 kam es im Bereich zur Straße hin zu Abgrabungen großer Erdmengen einschließlich erheblicher Wurzelmasse. Das Resultat dieser Abgrabungen liegt auf dem Grundstück. Sofern Baufreigaben erteilt wurden, beantrage ich deren Übersendung.

2.: Nach meiner Kenntnis wurde hinsichtlich der auf dem Grundstück befindlichen Blutbuche ein Gutachten erstattet. Ich beantrage die Übersendung dieses Gutachtens.

3.: Nach meinem Eindruck fehlt es an jeglichen Bewässerungs- und Baumschutzvorkehrungen. Weder wurden Tropfbewässerungsleitungen gelegt noch wurde der Mammutbaum in hinreichender Art und Weise stabilisiert noch dessen Wasserzufuhr gesichert. Ich bitte darum, mit mitzuteilen, wann welche Kontrollen welcher Baumschutzmaßnahmen stattgefunden haben. Nachdem es sich beim Baumschutz um eine in der Baugenehmigung beinhaltete Auflage handelte, beantrage ich, mir Protokolle hinsichtlich der Auflagenüberwachung zu übersenden.

4.: Schließlich beantrage ich die Übersendung des aktuellsten für das Grundstück vorliegende Baumkataster. Mit der Baugenehmigung wurde eine Erfassung der bestehenden Bäume auferlegt. Ich beabsichtige, zu überprüfen, ob die Bäume noch vorhanden sind und bezüglich der entnommenen Bäume eine Fällgenehmigung vorliegt.

Leider erweckt die Baustelle den Eindruck, dass eine Bauüberwachung nicht stattfindet. Schweres Gerät und Material ist auf den Wurzeln der erhaltenswerten Bäume abgelagert, die Baugrube ist staubtrocken und rutscht (in Richtung des Baumbestandes) ab. Aber besonders übel sieht der Mammutbaum aus: Hier wurde Wurzelwerk mit abgegraben. Es ist nach meinem Dafürhalten kaum möglich, dass ein Baum dieser Größe mit der geringen Erdmasse ohne Bewässerung überlebt. Ein solches Naturdenkmal zu zerstören, ist eine Schande. Eine noch größere Schande ist es, dabei zuzusehen."