Der Südkurier tritt eine Pro-Hotel-Kampagne in der Bürgerschaft los
Selbst wenn es HJ Buff und sein Publikum stört, die Öffentlichkeit darf in den Park hinein!
Aber: will sie das überhaupt noch?
So ähnlich stellt sich die Frage nach einigen sehr dem Buff-Bau gewogenen Zuschriften aus der Bevölkerung, zumindest der "Südkurier"-Lesenden. Handelt es sich hierbei sogar um eine von einer Marketing-Agentur gesteuerte Kampagne pro Buff-Resort?
Selbst der Südkurier hatte sich diese Frage gestellt, als unerwartet viele und meist dem Investor und seinem Bau/Zaun sehr gewogenen Zuschriften eintrafen. Überprüft hat die Redaktion lediglich, ob die Absender existieren. Zweifel diesbezüglich bleiben…
Am 9. Juli fragte die Zeitung (Artikelausriss unten):
"Was sagen Sie dazu? Das Hin und Her um den öffentlichen Weg im Büdingen-Park nimmt langsam skurrile Züge an. Stand jetzt will die Stadt doch einen Pfaddurch das mittlerweile umzäunte Gelände des neuen Buff-Medical-Resorts anlegen, nachdem sie das vorher schon verworfen hatte. […] Wer - außer den vehement darauf pochendenVertretern des Vereins Bürgerpark Büdingen, die sich dabei auf eine jahrzehnte-alte Planung beziehen - braucht diesen Weg eigentlich? Und wofür?"
Wir geben hier einige der Zuschriften wider, da man sie im "Südkurier" nicht unbedingt auf Dauer im Archiv finden kann.
1. Wer braucht eigentlich einen Zaun um den Park?
Ursula Jenkner aus Konstanz wünscht sich, dass das Versprechen eingelöst wird: „Natürlich wollen die Menschen in meinem Umfeld und ich durch den Park gehen und uns an den übrig gebliebenen Bäumen erfreuen, das wurde so versprochen und steht völlig außer Frage. Eine interessantere Frage wäre allerdings: Wer – außer dem rabiat (*) seine Eigeninteressen verfolgenden Investor – braucht eigentlich einen Zaun um den Park? Und wofür? Es ist sehr gut und wichtig, dass der Verein Bürgerpark Büdingen immer wieder auf die rechtlichen Verpflichtungen aus dem Bebauungsplan verweist – schließlich macht das ja sonst niemand (auch nicht die zuständigen städtischen Gremien zu ihrer eigenen Schande).“
*) vom Südkurier weggelassenes Wort
2. Weg durchs Gelände erzwingen? Das ist abwegig
Rolf Eichler aus Konstanz meint: „Seit vielen Jahren gehe ich täglich am Büdingen-Park vorbei und erfreue mich nun an seinem neuen Gesicht. Eine architektonische Leistung, einem solch riesigen Baukörper durch Gliederung der Fassade und ihrer Holzbewehrung die Massivität zu nehmen. Das Gebäude steht fast unauffällig im Hintergrund einer gepflegten Parkanlage. Wie anders nimmt sich das aus als jene Bauklötzchen-Architektur an der Laube oder bei der HTWG. Der Zaun ist wahrlich recht hoch geraten, passt aber so zum Eindruck, den die Gesamtanlage signalisiert: Wir sind etwas Besonderes! Ich finde, das kann man aushalten, auch weil es ästhetisch stimmig ist. ‚Man muss auch gönne könne‘, sagt man in Köln, warum nicht auch in Konstanz? Für unsereins einen Gehweg auf diesem Gelände erzwingen zu wollen, finde ich abwegig. Wer soll sich in diesem abgehobenen, leicht sterilen Ambiente wohl fühlen, außer ein paar Trotzköpfen? Genießen wir doch unter anderem den langen Seeuferweg, dessen Durchsetzung eine Meisterleistung der Stadtoberen war.“
ERWIDERUNG: Lieber Rolf Eichler, Sie scheinen ja genau hinzuschauen, da verwundert es doch, dass Sie nicht wissen/glauben, dass der Öffentliche Weg gar nicht erzwungen werden muss, da er soweiso durch Öffentliches Recht (Grundbucheintrag) schon lange festgeschrieben war! Sie sprechen außerdem vom Seeuferweg, und dass es eine "Meisterleistung der Stadtoberen war." Nur die halbe Wahrheit! Bilden Sie sich hier noch etwas weiter zum historischen Thema
3. Gleichheitsprinzip
Claudius Eisermann, Konstanz: "Die aktuelle Diskussion um den öffentlichen Weg durch den Büdingen-Park zeigt deutlich, worum es wirklich geht: nicht um Neid oder präsenzsüchtige Prinzipienreiterei, sondern um ein grundlegend öffentliches Interesse – das Recht auf Durchgang.
- Ein längst zugesagtes Wegerecht wird eingelöst
Der Bebauungsplan und frühere Zusagen der Stadt sahen einen öffentlichen Weg zwischen der Seestraße und der Mainaustraße vor – als verbindendes Element im Stadtraum. Ein Durchgang, der Generationen als Selbstverständlichkeit betrachteten. Auf dieses Recht einseitig zu verzichten, bedeutet nicht nur einen Planbruch, sondern einem Versprechen, das Vertrauen in kommunale Politik erschüttert. - Gleichheit vor dem Gesetz – auch bei Grundsteuer
Der Investor beansprucht eine Steuerentlastung gegenüber dem Wegerecht – lässt aber denselben Weg gleichzeitig für die Öffentlichkeit sperren. Diese widersprüchliche Haltung widerspricht dem Gleichheitsprinzip und belastet das Vertrauen der BürgerInnen in Recht und Verwaltung. - Kostenargumente dürfen nicht über das Gemeinwohl siegen
Es mag richtig sein, dass bestimmte Bau- oder Unterhaltskosten entstehen. Doch diese nachteilige Bilanz ins Feld zu führen, um ein öffentliches Recht zu vereiteln, erscheint zynisch, wenn gleichzeitig Millionen für andere Großprojekte ausgegeben werden. Parks und Wege gehören zur Daseinsvorsorge – und das sollte sie auch in Konstanz bleiben.
Fazit: Der Weg durch den Büdingen‑Park ist kein symbolischer Luxus, sondern ein konkretes, im Bebauungsplan verankertes Recht aller Konstanzerinnen und Konstanzer. Der eigenmächtige Zaunbau unterminiert das Vertrauen in kommunale Versprechen, Bauleitplanung und die Umweltgestaltung. Ich appelliere deshalb an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung, den Zaun zu entfernen, das Wegerecht unverzüglich herzustellen – idealerweise mit einer ökologisch verträglichen Heckenbegrenzung – und damit erneut den unzweifelhaften Anspruch auf öffentliche Flächen zu bekräftigen."
4. Diese peinliche Neiddebatte passt nicht zu Konstanz
Ex-Grün-Stadträtin Christel Thorbecke ärgert das Vorgehen. Die Konstanzerin erklärt: „Da gibt es eine schwer verschuldete Stadt Konstanz, die jeden Cent umdrehen muss, um sich nicht noch schlimmer zu verschulden. Inzwischen wissen wir, dass uns Kürzungen im Sozial- und Kulturbereich sehr hart treffen werden. Die Parole heißt daher, jede Ausgabe genau bedenken, wem und welchen Nutzen sie uns in Konstanz bringen soll. Was um Himmels willen könnte also einen Fußgänger oder eine Fußgängerin dazu bewegen, einen schmalen, vielleicht sogar eingezäunten Weg durch einen sonst unzugänglichen Park im Marschschritt ohne Halt und in vorgeschriebenen Tageszeiten zu benutzen? Und auch noch um ausgerechnet von der Mainaustraße, einer verkehrsreichen Autostraße, flugs in die Seestraße zu gelangen? Eine völlig absurde Idee. Abgesehen davon, dass es solche Verbindungen auch schon immer gibt. Und wer um Himmels willen will denn überhaupt einen solchen Weg benutzen? Wo doch dieses Juwel Seestraße direkt am schönen See entlang sehr viel mehr Möglichkeiten bietet? Hier können alle promenieren und tun und lassen, was sie wollen: auf Wiesen lagern, allein oder zusammen auf einer der zahlreichen Bänke sitzen, den See und die Schiffe betrachten, schwatzen, Freunde treffen, lesen ... und last but not least zu Fuß oder auf dem Rad gefahrlos über die Rheinbrücke in die Altstadt gelangen. Es ist, mit Verlaub, eine ungeheuerliche Unbesonnenheit, die Finanzierung einer solchen Null-Nummer auch nur in Betracht zu ziehen. Wir brauchen diesen Weg nicht. Nicht einmal, wenn wir ihn geschenkt bekämen. Hier geht es doch nur um eine Diskussion von vorgestern: Die Nutzung und Gestaltung dieses Parkes – den die die Stadt vor zwanzig Jahren sehr preiswert hätte erwerben können – ist ein für alle Mal abgeschlossen. Dazu kommt noch, dass die Argumentation für eine Wegenutzung teilweise in eine peinliche Neiddebatte ohne Niveau mündet. Das passt nicht zu Konstanz.“
ERWIDERUNG: Liebe Christel Thorbecke, Sie haben sich ja schon von Anfang an sehr gut mit dem Investor verstanden und als waschechte Tägermoos-Pappel-Schützerin HJ Buff geglaubt, er sei der redliche Baumfreund, der im Büdingen-Park nur Gutes will. Haben wir bekommen! Einen Restpark, der mal ein wirklicher Park war, bevor die ser einem überambitionierten, nun durch Leerstand bedrohten Prunkbau weichen musste. Völlig bizarr ist auch die Unterstellung mit dem Reichen-Neid-Motiv – nur weil man auf der Umsetzung öffentlichen Rechts besteht. Der Bebauungsplan - und hier handelt es sich um öffentliches Recht - sieht seit Jahrzehnten diesen öffentlichen Weg vor. Ihn einzufordern ist recht und billig, darüber dürfte überhaupt nicht diskutiert werden! Dass er nicht schon vor Jahren angelegt wurde ist in erster Linie dem Umstand geschuldet, dass man diesen immer erst mit einer Bebauung zusammen verwirklichen wollte. Sie als ehemalige Stadträtin müssten es besser wissen, wollen aber wohl nicht.
5. Besonders dreist ist das unerlaubte Einzäunen
Der Konstanzer Johannes Mayer schreibt: „Es geht zum einen darum, Rechte nicht einfach aufzugeben. Möglicherweise braucht man den Weg sehr wohl in der Zukunft, weil bisherige Zugangswege zur Seestraße fehlen werden. Es geht aber auch darum, dass erneut wieder eine Vereinbarung nicht eingehalten wird. Das Hotel durfte trotz anderslautendem ursprünglichem Bebauungsplan erheblich größer gebaut werden. Besonders dreist ist das unerlaubte Einzäunen für die Gated-Hotel-Community. Hier geht es auch um sicherheitsrelevante Themen. Sollten angrenzende Gebäude zum Beispiel in einem Brandfall in Richtung Büdingen-Areal verlassen werden müssen, können die dortigen Anwohner nicht über oder durch eine eigentlich vorgeschrieben Hecke sich vom brennenden Gebäude entfernen, sondern müssen über mehrere Hundert Meter nahe am Gebäude eingezäunt entlanglaufen (Betrifft die Gebäude an der Mainaustraße 8-26). Auch die Fristen, wann ein nicht genutztes Hotel zur reinen Liebhaberei wird, würden sicher einige interessieren, und wie das das Finanzamt in diesem konkreten Fall handhaben wird? Nach drei Jahren ohne Profit (wie bei Normalsterblichen?) oder nach einer gänzlich anderen Frist?"
6. Wenn das mein Haus wäre, würde ich genauso verfahren
Andreas Kaltenbach aus Konstanz kann den Investor verstehen. Er meint: „Wenn die Verwaltung endlich weiß, was sie will, kann man sich wenigstens darauf einstellen. Das gilt auch für den Investor. Man hat den Park zur Bebauung an ihn verkauft und zeitversetzt alle Vorhaben mit den nötigen Änderungen genehmigt. Nun steht da ein Wellness- und Gesundheits-Hotel, was manche zu wundern scheint. Seit Jahren versucht ein Verein, gegen Beschlüsse des Gemeinderates und Entscheidungen von Gerichten vorzugehen. Der geneigte Spaziergänger sieht das gepflegte Areal und das Gebäude und freut sich, dass das alles so gelungen scheint. Oh Graus; nun hat der Investor auch noch einen Zaun drumherum gebaut (der im Übrigen auch noch zum Ambiente passt). Aber das stört nun auch schon wieder. Ich persönlich sehe das anders. Wenn das mein Haus und mein Park wäre, würde ich genauso verfahren. Andere Stellen in unserer einst so gepflegten Stadt sehen heute aus, dass einem absolut nichts mehr einfällt. Dreck und Scherben in vielen Park-Anlagen, . Diese Schmuckstücke menschlicher Gefühlswelten und geistiger Ergüsse lassen einen erschaudern. Auch ich würde meinen gepflegt errichteten Neubau und den wunderschönen Büdingen-Park bei allem Wunsch nach Öffentlichkeit nicht den Parolen der Spraydosen-Junkies zur Verfügung stellen. Letztlich ist man jahrzehntelang vor dieser Baumaßnahme auch nie durch den Park gegangen.“
ERWIDERUNG: Niemand ist durch den Park gegangen in den letzten Jahren, weil Verbotsschilder genau dies untersagt haben. Genau das hätte sich mit der Umsetzung des Buff'schen MedizinPalastes ändern müssen, nur will sich HJ Buff nicht daran halten und die Stadtverwaltung kommt ihm wieder einmal weit entgegen. Sie können den Zaun gerne wie manch andere auch als "schön" empfinden. Dies ändert nichts an der rechtlichen Lage, dass er in dieser Höhe und Ausführung dort nicht stehen darf! Haben Sie schon eine EInladung von HJ Buff erhalten, das Resort und den Park zu besuchen? Dann könnten Sie wirkliches Insider-Wissen teilen. Oder stehen Sie wie alle anderen nur davor und schauen hinein? Sie würden genauso verfahren wie der Investor, schreiben Sie. Das kann jeder machen, sofern es im Einklang mir Recht und Gesetz steht. Dies ist hier aber nicht der Fall!
7. Vorbild Schmiederklinik
Marco Knöpfle schreibt dazu:
"Die extreme Abgrenzung des Büdingen-Parks finde ich sehr unangenehm. Die Höhe des Zauns ist durch die Enge zum Ufer bedrückend. Eine Öffnung des Parks wäre gut, damit sich die Menschen nicht derart ausgeschlossen fühlen. Noch besser wäre es, dem Vorbild der Schmiederklinik und vergleichbarer Anlagen zu folgen und den Zaun wieder abzubauen. Die Schmiederklinik zeigt, dass ein Gesundheitszentrum mit einem offenen Gelände für alle seit Jahren funktioniert. Dass die Patienten des Büdingen-Ressorts mehr für ihren Aufenthalt bezahlen als woanders, spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Die Schmiederklinik wäre ein gutes Vorbild für das neue Medizinressort im Büdingen Park. Dort gibt es keinen Zaun, der Park ist offen zugänglich."
Wir fragen uns:
I. Zum Zaun:
Wieso hat das Bauamt mit Baubürgermeister Langensteiner-Schönborn überhaupt diesen (im Nachhinein?) gutgeheißen, obwohl er offenkundig rechtswidrig ist? Niemand hat bisher diese Frage gestellt. Aber: Die Festschreibungen eines Bebauungsplans müssen auch für einen HJ Buff gelten! Im Bebauungsplan von 1987 und in der Baugenehmigung (Ausführung von 2019) für Herrn Buff steht ganz klar, dass der Park nur mit einer 1Meter20 hohen Hecke begrenzt werden darf. Aus einem Zaun kann niemals eine Hecke werden!
Deshalb ist es auch kein Ausdruck von Missgunst dem Investor gegenüber, an der Forderung festzuhalten, den rechtmäßigen Zustand an der Seestraße herzustellen und den Abriss des Zaunes durchzusetzen.
II. Zum Weg:
Wenn die Stadt momentan kein Geld ausgeben möchte oder kann, dann soll sie es zu einem späteren Zeitpunkt tun und für ihr eigenes Versäumnis einstehen, nicht vorher schon Bau und Kostentragung des Öffentlichen Wegs durch HJ Buff zur Voraussetzung für die ihm gewährten zahnlosen Befreiungen von Bauvorschriften gemacht zu haben. Nun sieht es nämlich so aus, als habe sich sich die Stadtverwaltung über den Tisch ziehen lassen durch die Buff’sche Salamitaktik der immer neuen Planänderungen. An dieser Stelle sei nur an den ganz früh geplanten Hubschrauberlandeplatz erinnert. Den wollte HJ Buff wirklich. Anderes hat er bekommen: Mehr Stockwerke, mehr Baumasse, mehr Zimmer, immer weniger Bäume, keine Ahndung von Vergehen bei den Baumaßnahmen, Wegfall der Fassadenbegrünung, Streichung des Öffentlichen Pavillons, Erlaubnis eines überdimensionierten Gartenschuppens der genauso wenig wie der Bau des Außenbades innerhalb des Baufensters liegen. Wen wundert’s: Bauamtsleitung, Baubürgermeister und OB waren von Anfang an erklärte Fans des Projekts!
Was ist bis heute realisiert worden, was das Etikett Uli Buchards von einem „ökologischen Vorzeigeprojekt“ rechtfertigte? Was ist geblieben vom politischen Willen der früheren Gemeinderäte, den Park öffentlich zugänglich zu machen, wie es seit 1987 festgeschrieben ist?
Baubürgermeister Volker Fouquét wollte sich 2005 kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt noch ein städtebauliches Denkmal setzen und hatte deshalb mit der Ärzteversorgung, der damaligen Grundstücksbesitzerin, einen Ideenwettbewerb für Architekten lanciert. Dieser sah für das Gelände nicht mehr ein Hotel, sondern eine großzügige Wohnbebauung vor. Diese nahm man mit dem Argument einer großzügigen öffentliche Widmung einer großen Teilfläche des Parks in Kauf. Der Gemeinderat hielt damals am Bebauungsplan Hotel mit öffentlichem Zugang (mit Café-Pavillon!) fest. So steht auch noch 2019 in der Baugenehmigung: „Das Ziel des Bebauungsplans, eine einladende und offene Zugänglichkeit des Gesamtgrundstücks nicht nur für Hotelgäste, sondern auch für die Allgemeinheit herzustellen, bleibt gewährleistet.“
Der Verein Bürgerpark Büdingen ist keineswegs der einzige Fürsprecher einer öffentlichen Weg-Führung durch den Büdingen Park. Auch die Bürgergemeinschaft Petershausen steht voll dahinter. Wenn sich hier, dem schon in seiner Formulierung tendenziösen Südkurier-Aufruf folgend, nun hauptsächlich Hotel- und Zaunfans zu Wort melden, entsteht der Eindruck, große Teile der Bevölkerung sähen es genauso. Viele der Zuschriften der letzten Tage offenbaren eine große Ignoranz der historischen und rechtlichen Fakten: Die Schaffung eines Öffentlichen Zugangs und die Abschaffung des widerrechtlichen Zauns sind keine neuen Forderungen grün-linker Spinner. Sie spiegeln genau das wider, was seit Jahrzehnten von der Stadtverwaltung und den Gemeinderäten gewollt und festgeschrieben war. Diese Festschreibungen sind verbindlich!