Umweltbehörde der Stadt bedingt kooperativ

Stadt bittet um Verständnis, dass sich in der Corona-Krise Antworten  verzögern

Sturmabbruch am Naturdenkmal: Stadt bleibt bis heute Antwort zum Erhalt der Blutbuche schuldig

Martin Wichmann schreibt am 3.4.2020:

"Selbstverständlich gewähren wir Ihnen und den Vertretern des Bürgerpark
Büdingen e.V., wie auch allen anderen Bürger, den zustehenden Zugang zu
allen Umweltinformationen im Sinne des UVwG. Ihre Anfrage zu den gewünschten
Umweltinformationen sind jedoch mit der weitergehenden generellen Angabe
aller Entscheidungen, die im Zusammenhang mit dem Umwelt- und Naturschutz
stehen, nicht hinreichend genug bestimmt. Wir gehen aber davon aus, dass Sie
sich auf Grund der bisherigen Anfragen des Vereins hierbei auf die
Entscheidungen im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung beziehen. Da
derzeit die Verwaltungsgebäude auf Grund der Corona-Verordnung der
Landesregierung für den Publikumsverkehr geschlossen sind, haben wir als
Anhang die beiden im Zusammenhang mit dem aktuellen Bauvorhaben stehenden
Entscheidungen inkl. der Begründungen vom 09.10.2018 und vom 13.12.2019
beigefügt. Selbstverständlich können Sie auch zu früheren Entscheidungen zu
Anträgen der vormaligen Eigentümer die entsprechenden Umweltinformationen
einsehen. Auf Grund der oben genannten Sicherheitsbestimmungen können wir
Ihnen aber derzeit keinen unbestimmten Termin in den Verwaltungsräumen
anbieten. Falls Zugang zu diesen weitergehenden Informationen gewünscht
sind, bitten wir Sie um tel. Abstimmung eines Termins (Herr Bambusch,
900-2804). Nach Rücksprache mit dem Krisenstab der Verwaltung werden wir
Ihnen dann einen entsprechenden Ort benennen."
Auch an der Grenze zur Seestraße wurde rücksichtslos gesägt.

Wir sind gespannt, ob die Stadtverwaltung die neuen Rechtsmöglichkeiten des Vereins weiterhin auf die leichte Schulter nimmt.

Dass M. Wichmann mit zweierlei Maß misst, geht aus folgenden Briefzitaten hervor:

Einer Aktivistin teilte er auf ihre Frage
"Wie genau wollen sie einen Ausgleich des Kronenvolumens für rund 150 gefällte ausgewachsene Bäume schaffen, wenn ein solcher Ausgleich schon für nur einen Baum die Neupflanzung von 2000 Jungbäumen erforderlich machen würde?"

folgendes mit:

"Bei den gefällten Bäumen handelt es sich bei den wenigsten um ausgewachsene Exemplare. Wir werden dem Investor Vorschläge unterbreiten, wie der Ausgleich des Kronenvolumens gestaltet werden könnte."
Investor Buff jedoch schrieb er, nur wenige Wochen zuvor, folgendes in die im Dezember erteilte Fällgenhmigung für rund 50 Bäume:
"Aufgrund der Tatsache, dass mit Befreiungsbescheid vom 09.10.2018 bereits 54 Großbäume auf dem Gelände gefällt wurden und es sich bei den mit vorliegendem Bescheid freigegebenen 48 Bäumen um teils hochwertige Parkbäume handelt, werden mind. 60 Bäume zur Nachpflanzung auf dem Baumgrundstück festgesetzt."