Was Investor HJ Buff kümmert und was nicht…
In einem Interview, das HJ Buff der Wochenzeitung kontext gab, bekennt er Farbe:
"Weder der Gestaltungsbeirat der Stadt noch das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg könnten ihn stoppen, sagt er." (darin)
Interessante Rechtsauffassung. Schwebt Herr Buff über dem Gesetz, oder noch ganz woanders?
Dass er auch sonst nicht bereit ist, Konzessionen zu machen, lässt sich daran ablesen, dass er dem Vernehmen nach gegen ein vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenes Mediationsverfahren zwischen den Klägern und der Statdt war. Ganz oder gar nicht, scheint sein Credo.
So fragt auch die Freie Grüne Liste, die kurz vor Weihnachten die Einreichung des Grün- und Freiflächenplanes einfordert, zurecht, "wieso das Bauvolumen teilweise um fast 50% Prozent überschritten werden sollte. Das war natürlich ein geschickter Schachzug des Investors – erst ein großes Volumen fordern, um dann den Eindruck von Kompromissbereitschaft zu erwecken und zu reduzieren."
Fakt ist: Um Baumaße und die Bäume im Büdingen wird, seit Herr Buff auf der Bildfläche erschien, geschachert und taktiert. Scheinbar mühelos treibt er dabei eine allzu devote Verwaltung vor sich her. Was bei einem Bau-Bürgermeister, der erklärter Fan der Buff'schen Büdingen-Klinik 2.0 ist, auch nicht verwundert. Grenzen werden zwar in der Baugenehmigung gesetzt, im gleichen Papier ein paar Seiten weiter aber wieder relativiert. So darf sich der Schweizer Multi-Hotelier nach wie vor Hoffnungen machen, auch den überdimensionierten Café-Pavillon und sein außerhalb des rechtlich gesicherten Baufensters befindlichen Freiluftbades doch noch genehmigt zu bekommen, wenn es denn dem eigentlich ja nur beratend tätigen Gestaltungsbeirat Ende Januar nun endlich gefällt.
Der sich von seinen beabsichtigten neuen Fällungen am Morgen des 30.1. vor Ort selbst ein Bild macht.