Zum Urteil aus Freiburg und der Reaktion der Stadt Konstanz kommentiert der Verein:

Im Freiburger Urteil steht es klipp und klar drin: Die Baugenehmigung leidet an schwerwiegenden Fehlern, die nur durch ihren Stopp verhindert werden konnten!

Das Gericht hat hierbei nur als sichtbarsten Fehler die überzogene Höhe herausgesucht. Die Stadt stellt sich nun auf den Standpunkt, alleine dieser „Schönheits-Fehler“ in der Baugenehmigung wäre leicht heilbar und diese dann rechtens und vollziehbar, dem ist aber keineswegs so! Es ist eine übliche verwaltungsgerichtliche Praxis bei der Anordnung aufschiebender Wirkung sich auf die offensichtlichsten und am einfachsten zu begründenden Fehler zu konzentrieren. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass die Baugenehmigung im Übrigen in Ordnung wäre.

Die nun gestoppte Baugenehmigung steckt voller Fehler und hätte weitreichende Abweichungen vom Bebauungsplan gestattet. Sie trägt die Handschrift einer Verwaltung, die primär den Interessen des Investors HJ Buff und nicht der Bevölkerung verpflichtet zu sein scheint. Es war politisch gewollt, dem Investor so weit entgegenzukommen, dass er die höchstmögliche Kapitalrendite erzielen kann. Denn auch die Stadt verdient mit der Gewerbesteuer an einem solchen Bau kräftig mit. Dass es sich beim geplanten Gebäude um „herausragende Architektur“ handeln solle, wird auch von Fachleuten angezweifelt. Die Fassade erinnert in ihrer Einfallslosigkeit eher an nüchterne Zweckbauten totalitärer Staaten denn an preisgekrönte Holzbauarchitektur. Auch das zusätzliches Vollgeschoss, bzw. die Überschreitung der erlaubten Gebäudehöhe um bis zu sieben Meter ist keine Kleinigkeit. Der Bau würde dadurch noch mächtiger und massiver, als er es mit seinen annähernd 150 Metern Breite ohnehin schon wäre. Nicht umsonst hatten sich die Planer vor 30 Jahren auf eine maximale Höhe von 17 Metern festgelegt!

Das Gericht hat nun deutlich gemacht, dass diese Baugenehmigung so nicht hätte erteilt werden dürfen, weil sie in ihren Überziehungen die Interessen der Nachbarschaft klar verletzt. Dieses Urteil ist eine herbe Schlappe für die Verwaltung der Stadt Konstanz, und insbesondere für den Bau-Dezernenten Langensteiner-Schönborn, der überhaupt nichts dabei findet, dem geplanten und nun gerichtlich gestoppten Hotelneubau vorab die Absolution durch die gesamte Bevölkerung zu erteilen: „Ganz Konstanz freut sich auf dieses Hotel!“

Wir fragen uns: In wessen Namen spricht die Stadtverwaltung hier eigentlich?

Genau dieser Bürgermeister und seine Verwaltung haben es im Oktober letzten Jahres zugelassen, dass 60 große Bäume im Park gefällt wurden – ohne dass eine rechtlich einwandfreie Baugenehmigung vorlag! Sie ermöglicht es durch ihre laxe Genehmigungspraxis Investor Buff „Fakten zu schaffen“. Und redet die Umstände dabei schön.

In ihrer Pressemitteilung vom 20.2. lamentiert die Stadt Konstanz, nun kämen eben unschöne Technikaufbauten anstelle des 6. Stockwerks auf das Hotel. Die Stadt verschweigt aber dabei, dass Sie sich mit den genehmigten Überziehungen in der Baugenehmigung vom September 2018 gewaltig in ihrer Rechtsauffassung getäuscht hat. Wonach das eine gegen das andere, also Gebäudehöhe gegen Gebäudemaße, aufgerechnet werden dürfe. OB Uli Burchardt hat mehrfach im Gemeinderat erklärt, es gäbe keinerlei Zweifel an der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Verwaltungsentscheidung, die nun erst gerichtlich gestoppt wurde. Diese Starrsinnigkeit, gepaart mit einer ungeheuerlichen Arroganz der Bevölkerung und dem Gemeinderat gegenüber fällt dem Oberbürgermeister und seinem Beigeordneten nun auf die Füße. Statt dies einzugestehen, wird behauptet, es könne dennoch gebaut werden, notfalls eben anhand der alten Baugenehmigung von 1991. Auch das ist falsch!


Wir erwarten deshalb eine vollständige Neubeurteilung der planerischen Maßnahmen im Büdingen-Park, wie auch in der ganzen Stadt Konstanz!