Es gilt die Absolute Grenze der juristischen Auslegung: Der Wortlaut. Aus einem Zaun kann keine Hecke werden.
"Zulässigkeit des Zauns: Der errichtete Zaun ist formell verfahrensfrei, muss jedoch dem materiellen Baurecht entsprechen. Da der Zaun eine Durchsicht erlaubt, wurde er als materiellrechtlich zulässig gewertet."
So sieht es die Stadt Konstanz ganz am Ende Ihrer unten verlinkten Sitzungsvorlage. Ein beauftragter Gutachter hat also ein halbes Jahr gebraucht, um zu dieser Aussage zu finden. Ganz nebenbei: Woher diese Einschätzung wird nicht ausgeführt.
Jedoch: "Es gilt die Absolute Grenze der juristischen Auslegung: Der Wortlaut. Aus einem Zaun kann keine Hecke werden."
Baurechts-Spezialist Prof. Dr. Georg Jochum hat uns schon vor Monaten auf die unzulässige Wahrheits- und Wortverdrehung aus der Baubehörde (Ihrem Chef selbst, Bau-Bürgermeister Langensteiner-Schönborn) hingewiesen. Dies ist Dr. Jochums Kommentar zur neuen Vorlage der Stadt. Sagt eigentlich alles.
Im letzten Abschnitt (9) der Sitzungs-Vorlage fährt man fort und bemüht sogar das Grundgesetz:
"Ein Rückbau wäre angesichts des bestehenden Vertrauens in die Rechtmäßigkeit der Errichtung unverhältnismäßig. Ein Einschreiten würde darüber hinaus auch die Überprüfung vorhandener Einfriedigungen, erforderlich machen (Art. 3 GG)."
Das finden wir nicht. HJ Buff konnte auf die Aussage des Baurechtsamts nicht vertrauen, da sie im offensichtlichen Widerspruch zu den Festlegungen des Bebauungsplans steht. Da hier der Bauherr materielle Tatsachen geschaffen hat, die so nicht zulässig warten, ist der Abriss nach Ansicht unseres Juristen Georg Jochum sehr wohl zumutbar und auch billig. Immerhin: Der Tenor der Vorlage liest sich ganz anders als diejenige aus Dezember/Januar, als die Verwaltung selbst empfahl, auf den Öffentlichen Weg zu verzichten. Es besteht also Hoffnung, dass der Weg noch kommt
Der Verein Bürgerpark Büdingen geht deshalb weiterhin davon aus, dass die Stadt bzw. als höchstes Organ der Gemeinderat dafür sorgen wird. Wie auch für den öffentlichen Zugang, der jahrzehntelang versprochen war und eines der Kernargumente für die Ausweisung des Parks als Hotelfläche (ohne Wohnbebauung) war!
Dass HJ Buff den öffentlichen Weg nicht will, liegt auf der Hand, denn er hat seinen Außen-Pool ja nun entgegen der ursprünglichen Planung (das müsste noch einmal überprüft werden – ich schreibe das aus der Erinnerung heraus) ohne Sichtschutzwände (Fakt) gebaut. Es wäre für seine in Massen strömende Gesundheitsklientel sicher eine nicht hinnehmbare Zumutung, wenn das Volk ihm beim Baden zuguckte.

Weiterhin bestehen naturschutzrechtliche Bedenken:
- Der Zaun kann und wird durch seine Betonfundamente das Wurzelwerk angrenzender Bäume beeinträchtigen.
- Der Park gehört zu einem Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet und enthält mehrere Naturdenkmäler.
- Eine Hecke wäre ökologisch wertvoller, da sie Tieren Schutz bietet und das Landschaftsbild erhält. Eine über die Jahrzehnte natürlich aufgewachsene Hecke wurde durch den Bauherrn bereits vor einiger Zeit unsachgemäß entfernt.

